Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Die nachfolgenden Lieferbedingungen sind Bestandteil jedes Miet-Auftrages, sei er mündlich oder schriftlich zustande gekommen. Das Zur-Verfügung-Stellen von technischen Geräten gilt grundsätzlich als Miete im Sinne der §§ 535 ff BGB. Anderslautende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn hierüber eine schriftliche Vereinbarung (Textform) getroffen worden ist.

 

 

1) Mietbedingungen:

 

Die Mietzeit wird nach Einsatztagen/-Wochen berechnet Die Staffelungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Vereinbarte Termine zur Abholung der Geräte bzw. zur Rückgabe derselben nach den Einsatztagen sind unbedingt einzuhalten. Verspätete Rücklieferungen müssen wir leider als Einsatztage berechnen. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Einsatztag.

 

Bei Veranstaltungen mit Betreuung ist das Personal zum Ausgeben und Einsammeln der Dolmetscher-Empfänger und –Hörer nicht enthalten.

 

Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Sie sind mit Sorgfalt zu behandeln und zu gebrauchen, ebenso das mitgelieferte Zubehör. Wir behalten uns vor, den Zeitaufwand für über das notwendige hinausgehende Beseitigen von Verunreinigungen, Entwirren und Sortieren von Anschlüssen und Kabeln in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Vermietung per Versand, so sind die Transportkosten sowie die Transportversicherung vom Mieter zu tragen. Eine Weitervermietung der Anlagen und Geräte ist nicht gestattet, es sei denn, es wird vorher ausdrücklich vereinbart.

 

Wir weisen darauf hin, dass vor und während der Veranstaltung gemachte Fotos vom Vermieter zu Dokumentations- und Marketingzwecken (z.B. Referenz) anonymisiert verwendet werden.

 

Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haben bei Anmietung von Lizenzsoftware Besitzer und Eigentümer aller erforderlichen Lizenzen zu sein. Der Mieter haftet für Lizenzverstöße beim Einsatz der Software und stellt den Vermieter von jeder diesbezüglichen Haftung frei.

 

 

2) Gewährleistung:

 

Der Vermieter gewährleistet die Funktionstüchtigkeit der Anlagen und Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Gerätefehlern vor Ort, ist der Vermieter zeitnah zu benachrichtigen, damit die Möglichkeit der Fehlerbeseitigung bzw. Austausch der Geräte besteht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verkabelungs- oder Bedienfehler durch Personal des Mieters.

 

Für die Dauer des gemeldeten Ausfalls der Anlage hat der Mieter Anspruch auf eine entsprechende Preisminderung. Weitere Schadensersatzansprüche, wie z.B. Vermögensschäden oder entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.

 

 

3) Haftung:

 

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die an den Mietgegenständen durch Verschulden des Mieters oder dessen Vertreter, dem Verschulden Dritter oder Fremdeinwirkung (beispielsweise durch in den Veranstaltungsräumen auftretende Störfaktoren) entstehen. Im Falle einer Beschädigung, eines Diebstahls, eines Transportschadens oder Totalschadens muss der Mieter dem Vermieter die Kosten für die Ersatzbeschaffung (Neupreis) ersetzen. Die Geräte sind während der Mietzeit, durch den Vermieter, nicht diebstahlversichert.

 

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für evtl. Datenverluste jeglicher Art, die durch die Nutzung der Mietsache entstehen können.

 

Der Mieter hat bei Anmietung von Lizenzsoftware Besitzer und Eigentümer aller erforderlichen Lizenzen zu sein. Er haftet für Lizenzverstöße beim Einsatz der Software und stellt den Vermieter von jeder diesbezüglichen Haftung frei.

 

 

4) Zahlungshinweis:

 

Der Mietpreis ist bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei doppelter Rechnungslegung (Umschreibung) berechnen wir 5 € + Mwst. Bearbeitungsgebühr.

 

 

 5) Storno-Gebühren:

 

Die Stornokosten für einen erteilten Auftrag berechnen wir wie folgt: bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%, 19-10 Tage vor VA-Beginn 50%, 10-5 Tage vor VA Beginn 75%, unter 4 Tage 100% Gebühr von der Brutto-Gesamtsumme.

 

 

6) Datenschutz:

 

Die für die Durchführung der Aufträge notwendigen Daten werden von uns für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert. Rechnungen usw. sind nach steuerrechtlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren, ggfs. können sich auch längere Aufbewahrungspflichten ergeben.

 

 

6) Erfüllungsort und Gerichtsstand: ist Bremen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.

 

 

 

 Bremen, 8 März 2020

 

Unsere Dienstleistung umfasst die umfassende Analyse und Beratung, eine Ablaufplanung, Lieferung der Miet-Geräte, Aufbau durch qualifiziertes Personal, Betreuung während Ihrer Veranstaltung durch Techniker, sowie den Abbau.

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